Badeordnung

Die Badeordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Zutritt zum Bad erkennt der Badegast die Bestimmungen der Badeordnung an. Die Anweisungen der Badeaufsicht sind zu befolgen. Mit der Durchsetzung der Badeordnung sollen Sicherheit, Ruhe, Ordnung und Sauberkeit gewährleistet werden.

1. Nichtschwimmer, ob mit oder ohne Schwimmhilfen, dürfen auch in Begleitung anderer Personen nur den Nichtschwimmerbereich nutzen.

2. Schwimmer haben sich innerhalb der Abgrenzung aufzuhalten.

3. Das Überschwimmen dieser Abgrenzung sowie das unberechtigte Hilferufen sind streng verboten.

4. Angetrunkenen, sowie Personen mit ansteckenden Krankheiten und Hautausschlägen, ist das Betreten den Wassers verboten.

5. Bei Einbruch der Dunkelheit, bei Gewitter und auf Anordnung des Aufsichtspersonals ist das Wasser zu verlassen.

6. Schüler- und Besuchergruppen müssen sich grundsätzlich ordnungsgemäß anmelden und für eine eigene Badeaufsicht sorgen.

7. Die unbefugte Entnahme von Rettungsgeräten ist verboten.

8. Alle Verunreinigungen des Wassers sind verboten, Das Ballspielen hat auf den dafür vorgesehenen Anlagen zu erfolgen. Belästigungen anderer Badegäste haben zu unterbleiben.

9. Das Abstellen jeglicher Fahrzeuge ist nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen gestattet. Fahrräder sind in die Fahrradständer zu stellen.

10. Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet.

11. Papier und Abfälle sind in die entsprechenden Behälter zu werfen.

12. Der Genuss alkoholischer Getränke ist verboten.